Happening

Allgemeine Bedingungen für Teilnehmer

1.

Grundlage für die Teilnahme am Swiss Snow Happening stellt das Wettkampfreglement dar.

2.

Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers! SSSA lehnt jegliche Haftung ab!

3.

Zum Start wird nur zugelassen, wer das Startgeld einbezahlt hat!

4.

Das Startgeld ist auch bei Nicht-Teilnahme geschuldet. Abmeldungen nur vor Anmeldeschluss (31.03.2012) möglich.

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