Ausbildung

Allgemeine Bedingungen für SSSA Kursteilnehmer

Bedingungen

Ausbildungskurse

Fortbildungskurse

Camps

Anmeldung

Alle Kursanmeldungen erfolgen online auf www.snowports.ch. Es werden keine mündlichen, telefonischen oder anderen schriftlichen Anmeldungen entgegengenommen.
Die Anmeldung muss bis zum Anmeldeschluss bei Swiss Snowsports eintreffen (Datum des Poststempels oder der Online-Anmeldung). Später eingegangene Anmeldungen werden nur bei freien Kursplätzen berücksichtigt!
Die Anmeldung ist verbindlich!

Kurskosten

Das Kursgeld wird in Rechnung gestellt und muss vor Kursbeginn bezahlt werden.
Ausbildungsleiterkurse: Preisaufschlag für Nicht-Mitglieder CHF 50.00. (Auf Wunsch inkl. Neueintritt als Mitglied).
Nicht-Mitgliedschulen von SSSA wird ein Zuschlag von CHF 100.00 auf die Kurskosten berechnet.
Das Kursgeld wird, sofern nicht anders vermerkt, vor Ort bei Kursbeginn eingezogen.
Preisaufschlag für Nicht-Mitglieder CHF 50.00. (Auf Wunsch inkl. Neueintritt als Mitglied).
Das Kursgeld wird in Rechnung gestellt und muss vor Kursbeginn bezahlt werden.
Preisaufschlag für Nicht-Mitglieder
CHF 50.00. (Auf Wunsch inkl. Neueintritt als Mitglied).

Unterkunft/Abo

In Swiss Snowsports-Kursen werden Übernachtungen und Abos zu einem Spezialpreis angeboten. Diese werden mit den Kurskosten in Rechnung gestellt.
Nur auf dem Anmeldeformular vermerkte Übernachtungen/Abos werden reserviert!
Übernachtungen müssen durch den Teilnehmer reserviert werden, Swiss Snowsports organisiert keine Unterkunft und keine Abos.
In Swiss Snowsports-Kursen werden Übernachtungen und Abos zu einem Spezialpreis angeboten. Diese werden mit den Kurskosten in Rechnung gestellt.
Nur auf dem Anmeldeformular vermerkte Übernachtungen/Abos werden reserviert!

Kursaufgebot

Das Kursaufgebot wird ca. 14 Tage vor Kursbeginn versandt.
Das Kursaufgebot wird ca. 10 Tage vor Kursbeginn versandt.

Kursmaterial

Alle persönlichen Ausrüstungsgegenstände (inkl. Zweitgerät wo verlangt) sind durch die Kursteilnehmer selber mitzubringen. Lehrmittel sind NICHT in den Kurskosten inbegriffen.

Annullationskosten-
versicherung

Der Abschluss einer gültigen Annullationskostenversicherung wird jedem Teilnehmer DRINGEND empfohlen! Entsprechende Unterlagen der AXA Winterthur werden mit der Rechnung versandt. Versicherungsbeginn der AXA Winterthur ist ab Valutadatum Zahlung.
 
Der Abschluss einer gültigen Annullationskostenversicherung wird jedem Teilnehmer DRINGEND empfohlen! Entsprechende Unterlagen der AXA Winterthur werden mit der Rechnung versandt. Versicherungsbeginn der AXA Winterthur ist ab Valutadatum Zahlung.

Rücktritt nach Anmeldeschluss

Abmeldungen müssen schriftlich an Swiss Snowsports erfolgen!
  • Bereits einbezahltes Kursgeld: Das Kursgeld wird nicht durch Swiss Snowsports zurückerstattet.
  • Noch nicht einbezahltes Kursgeld: Muss umgehend an Swiss Snowsports bezahlt werden.
  • Bei Kursen mit Fachschulvereinbarung muss der VOLLE Kurspreis ohne FSV bezahlt werden.
Rückerstattungen müssen über die Annullationskostenversicherung des Teilnehmers abgerechnet werden.
Abmeldungen müssen schriftlich an den Kursorganisator erfolgen.
Abmeldungen müssen schriftlich an Swiss Snowsports erfolgen!
  • Bereits einbezahltes Kursgeld: Das Kursgeld wird nicht durch Swiss Snowsports zurückerstattet.
  • Noch nicht einbezahltes Kursgeld: Muss umgehend an Swiss Snowsports bezahlt werden.
Rückerstattungen müssen über die Annullationskostenversicherung des Teilnehmers abgerechnet werden.

Allgemeines

  • Alle Teilnehmer müssen eine Haftplicht- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Swiss Snowsports lehnt jede Haftung ab!
  • Änderungen der Kursdaten/-orte bleiben vorbehalten. Aktualisierung unter www.snowsports.ch.
  • Für Umbuchungen mit Rückerstattungen werden für Abonnemente CHF 20.00 und für Hotelreservationen CHF 50.00 Bearbeitungsgebühren verrechnet.
  • Die allgemeinen Bedingungen inklusive der Prüfungsordnung gelten seit 1. Juli 2009 und sind bis auf weiteres gültig. Sie sind Bestandteil der Anmeldung und verbindlich. Das vorliegende Vertragsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Belp.
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