Ausbildung
Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV)
21 Kantone bezahlen Ausbildungsbeiträge für die modulare Ausbildung zum/zur Schneesportlehrer/in mit eidg. Fachausweis
Die FSV gilt für die Module ME, TE, ZG, SR, IK, TR, VT. Voraussetzung für die tieferen Kurskosten ist der Wohnsitz in einem dieser 21 stipendienberechtigten Kantone. In der Regel gilt der Wohnsitz in jenem Kanton als stipendienberechtigt, in dem man zuletzt während mindestens 24 Monaten seinen steuerrechtlichen Wohnsitz hatte. Bei Studenten bezieht sich diese Regel auf die Eltern.
Wintersaion 2009/10 FSV-Unterlagen welche nach dem 15. Mai 2010 eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden!
Wintersaion 2010/11 FSV-Unterlagen welche nach dem 15. Mai 2011 eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden!
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Schema (PDF 43 kB) zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons
Häufig gestellte Fragen (PDF 28 kB)
Kontaktadressen (PDF 41 kB) der Kantone
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Kantone FSV
21 Kantone haben ihre Zahlungsbereitschaft erklärt: AR, BE, BL, BS, FL, FR, GE, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH.
Personalienblatt (DOC 94 kB) zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons
Wohnsitzbestätigung (PDF 26 kB)
Info Kanton VS (PDF 25 kB)
Kantone individuelle Gesuche FSV
In vier weiteren Kantonen kannst du als Kandidat/in direkt individuelle Gesuche auf Beiträge stellen: AG, AI, VD, VS. Die Beiträge sind unterschiedlich hoch.
Info Kanton AG (PDF 25 kB)
Info Kanton AI (PDF 39 kB)
Info Kanton VD (PDF 26 kB)
Info Kanton VS (PDF 25 kB)
Kantone ohne FSV
Folgende Kantone bezahlen keine Beiträge: GL, JU, NE
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