Anstellung und Entlassung des Direktors und der weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung auf Antrag des Direktors;
Ernennung von «ad hoc»-Kommissionen bei Bedarf;
Genehmigung der Arbeitsprogramme und Erarbeitung des Budgets zur Vorlage an die Delegiertenversammlung;
Erlass des Mitglieder- und des Geschäftsreglements;
Erlass der Bestimmungen für Ausweise von Lehrkräften;
Wahl der Mitglieder und des Vorsitzenden der Ausbildungskommission auf Antrag des Direktors;
Entscheid über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern;
Bestimmung der vertretungsberechtigten Personen und ihrer Zeichnungsberechtigung; Behandlung sämtlicher
Geschäfte, die nicht durch Gesetz oder Statuten ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind.