Nachteilsausgleich

Ziel ist es, eine faire und chancengerechte Teilhabe sicherzustellen. Der Nachteilsausgleich verändert nicht die Anforderungen an Inhalt oder Qualität, sondern passt die Rahmenbedingungen individuell an.

Antragstellung

  1. Antrag stellen:
    Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss spätestens 1 Monat vor Kursbeginn schriftlich per Antragsformular gestellt werden. Antrag Nachteilsausgleich
  2. Nachweise einreichen:
    Lege eine fachärztliche Bescheinigung oder ein entsprechendes Gutachten bei, aus dem die Beeinträchtigung und deren Auswirkungen hervorgehen.
  3. Prüfung und Entscheidung:
    Die Diszilpinenchef:in prüft in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Disabled deinen Antrag vertraulich und individuell. Die Entscheidung wird dir vor Kursbeginn schriftlich mitgeteilt.
  4. Umsetzung:
    Nach Bewilligung wird der Nachteilsausgleich vertraulich umgesetzt – die Massnahme erscheint nicht in Zeugnissen oder Prüfungsunterlagen.

Sollte der Antrag auf Nachteilsausgleich nicht bewilligt werden, besteht die Möglichkeit, den Kurs dennoch zu besuchen oder sich vom Kurs abzumelden. Bitte beachte, dass bei einem Rücktritt nach Anmeldeschluss die Kurskosten gemäss unseren AGB geschuldet sind.

 

Datenschutz & Vertraulichkeit

Deine Angaben werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Prüfung und Umsetzung des Nachteilsausgleichs verwendet.

 

Nützliches

Merkblatt Nachteilsausgleich

 

 

Fragen & Kontakt

Das Backoffice hilft dir gerne weiter:

Telefon +41 31 810 41 11
info@snowsports.ch

  • Ansprechpersonen
  • Isa_klein-1

    Co-Leiterin Education / DC Snowboard

    Isabel Jud
    isabel.jud@snowsports.ch
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  • Nadja_Thalmann_Small

    Office Managerin

    Nadja Thalmann
    +41 31 810 40 29 nadja.thalmann@snowsports.ch
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