Nachteilsausgleich
Ziel ist es, eine faire und chancengerechte Teilhabe sicherzustellen. Der Nachteilsausgleich verändert nicht die Anforderungen an Inhalt oder Qualität, sondern passt die Rahmenbedingungen individuell an.
Antragstellung
- Antrag stellen:
Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss spätestens 1 Monat vor Kursbeginn schriftlich per Antragsformular gestellt werden. Antrag Nachteilsausgleich - Nachweise einreichen:
Lege eine fachärztliche Bescheinigung oder ein entsprechendes Gutachten bei, aus dem die Beeinträchtigung und deren Auswirkungen hervorgehen. - Prüfung und Entscheidung:
Die Diszilpinenchef:in prüft in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Disabled deinen Antrag vertraulich und individuell. Die Entscheidung wird dir vor Kursbeginn schriftlich mitgeteilt. - Umsetzung:
Nach Bewilligung wird der Nachteilsausgleich vertraulich umgesetzt – die Massnahme erscheint nicht in Zeugnissen oder Prüfungsunterlagen.
Sollte der Antrag auf Nachteilsausgleich nicht bewilligt werden, besteht die Möglichkeit, den Kurs dennoch zu besuchen oder sich vom Kurs abzumelden. Bitte beachte, dass bei einem Rücktritt nach Anmeldeschluss die Kurskosten gemäss unseren AGB geschuldet sind.
Datenschutz & Vertraulichkeit
Deine Angaben werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Prüfung und Umsetzung des Nachteilsausgleichs verwendet.
Nützliches
Fragen & Kontakt
Das Backoffice hilft dir gerne weiter: