Finanzielle Unterstützung (Subjektorientierte Finanzierung / ehemals FSV)

Seit 2018 können Absolvierende von vorbereitenden Kursen auf die eidgenössische Berufsprüfung und höhere Fachprüfung eine bundesweit einheitliche finanzielle Unterstützung beantragen.

Mit der subjektorientierten Finanzierung des Bundes wurde die öffentliche Unterstützung für die vorbereitenden Module SSSA der eidgenössischen Prüfungen erhöht.
Die Absolvierenden können für angefallene Kurskosten direkt beim Bund Beiträge beantragen.

Zusätzlich können Personen mit einem Wohnsitz im Kanton Wallis weitere Subventionsbeiträge durch den Kanton Wallis beantragen. Mehr Informationen dazu gibt es weiter unten.


Beantragung der Bundesbeiträge

Teilnehmende von vorbereitenden Modulen SSSA können nach dem Absolvieren der Berufsprüfung, unabhängig vom Prüfungserfolg, Bundesbeiträge direkt beim Bund beantragen.

Voraussetzungen:

  • Absolvierung der Berufsprüfung
  • Wohnsitz in der Schweiz zum Zeitpunkt der Berufsprüfung
  • Kurskosten ab CHF 1000
  • nicht bereits subventionierte Kurse und Kursbesuche nach dem 01.01.2017

Vorgehen Antragstellung:

  1. Absolvieren der Berufsprüfung
  2. Nach der Berufsprüfung erhältst du, unabhängig von deinem Prüfungserfolg, eine E-Mail von Swiss Snowsports, mit allen Rechnungen und deren Zahlungsbestätigungen für Kurse, welche subventionsberechtigt sind.
  3. Zusammen mit der Prüfungsverfügung lädst du deine Unterlagen auf das Onlineportal des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation hoch: https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/bundesbeitraege/absolvierende.html

Weitere Informationen zur Antragstellung findest du im nachfolgenden FAQ:

Habe ich Anspruch auf die finanzielle Unterstützung des Bundes?

Falls alle nachfolgenden Richtlinien erfüllt werden hast du Anspruch auf die finanzielle Unterstützung des Bundes:

  • Der Kurs hat nach dem 01.01.2017 stattgefunden
  • Die gesamten Kursgebühren betragen mehr als CHF 1000.-
  • Du hast die eidgenössische Berufsprüfung absolviert
  • Zum Zeitpunkt der Berufsprüfung lag dein Wohnsitz in der Schweiz
  • Der entsprechende Kurs wurde nicht bereits durch die Kantonale Finanzierung (FSV) subventioniert

Ich habe nicht mehr alle Rechnungen der Kurse, wie gehe ich vor?

Die Rechnungen sowie deren Zahlungsbestätigung und die Prüfungsverfügung werden dir nach Absolvieren der Berufsprüfung automatisch per Mail zugestellt.

Wo finde ich die Dokumente «Zahlungsbestätigung» und «Prüfungsverfügung» die vom SBFI gefordert werden?

Die Rechnungen sowie deren Zahlungsbestätigung und die Prüfungsverfügung werden dir nach Absolvieren der Berufsprüfung automatisch per Mail zugestellt. Erhältst du die Dokumente eines Moduls oder aller Module nicht, erfüllst du nicht alle Kriterien für die Subventionierung.

Ich habe einen Antrag auf Teilbeiträge gestellt und der Antrag wurde vom SBFI bewilligt. Ich benötige nun Rechnung und Zahlungsbestätigung eines absolvierten Moduls. Wie gehe ich vor?

Schreibe uns eine E-Mail an education@snowsports.ch und füge deiner Mail eine Bestätigung deines Antrags auf Teilbeiträge hinzu. Danach erhältst du von uns die Zahlungsbestätigung deines besuchten Moduls und kannst diese beim SBFI einreichen.

Ich habe die Berufsprüfung absolviert und die Mail mit allen Dokumenten für die subjektorientierte Finanzierung erhalten, jedoch fehlt die Rechnung und die Zahlungsbestätigung eines Moduls, was kann ich tun?

Hast du die Mail erhalten und für einen Kurs wurde keine Rechnung und keine Zahlungsbestätigung mitgesendet, ist dieser Kurs nicht subventionsberechtigt. Das kann daran liegen, dass er vor dem 01.01.2017 stattgefunden hat oder bereits vom Kanton (ausgenommen die finanzielle Unterstützung des Kantons Wallis ab Saison 2019/20) subventioniert wurde. Willst du sicher gehen, dass es sich nicht um einen Fehler handelt, ruf uns im Backoffice unter 031 810 41 11 an.

Habe ich auch Anspruch auf die Subjektorientierte Finanzierung, wenn ich bereits von der finanziellen Unterstützung des Kantons Wallis (ab Saison 2019/20) profitiert habe?

Ja, der bereits subventionierte Betrag wird bei der Abrechnung des Bundes berücksichtigt.

Die Vorteile der subjektorientierten Finanzierung:

  • Höhere Subventionsbeiträge ➔ 50% der Kurskosten inkl. Abonnement
  • Alle Teilnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz werden gleichbehandelt

Kandidaten, welche über bereits bewilligte Anträge für die Fachschulvereinbarung (FSV) verfügen, steht es frei, ins neue System zu wechseln oder weiterhin von der Fachschulvereinbarung zu profitieren.

Antrag auf Teilbeiträge vor Absolvieren der eidgenössischen Prüfung

Du kannst die Kursgebühren bis zum Absolvieren der eidgenössischen Prüfung nicht selbst tragen? Dann stelle einen Antrag auf Teilbeiträge.

Voraussetzungen: Deine direkte Bundessteuer beträgt weniger als 88 Franken (letzte Steuerveranlagung) und du verpflichtest dich, die eidgenössische Prüfung innerhalb von fünf Jahren zu absolvieren.

Wird dein Antrag bewilligt, kannst du bereits während des Kursbesuchs Teilbeiträge beantragen (jeweils für angefallene Kursgebühren von mindestens 3500 Franken).

Achtung: Absolvierst du die eidgenössische Prüfung nicht fristgemäss, musst du die Teilbeiträge zurückzahlen.



Vergleich der Subventionsbeiträge



Ab der Wintersaison 2019/20 werden vorbereitende Kurse zur Berufsprüfung vom Kanton Wallis unterstützt

Absolvierende von vorbereitenden Kursen auf die eidgenössische Berufsprüfung und höhere Fachprüfung können eine bundesweit einheitliche finanzielle Unterstützung beantragen. Neben der Subjektfinanzierung des Bundes beteiligt sich der Kanton Wallis mit Subventionsbeiträgen in Höhe von 25% an Kurskosten (exkl. Abonnement und Unterkunft), insofern die Kursteilnehmenden ihren Wohnsitz im Kanton Wallis haben.

Diese Regelung gilt für Ausbildungskurse von Swiss Snowsports, welche im Wallis und in anderen Regionen in der Schweiz durchgeführt werden. Nachfolgende Kurse werden vom Kanton Wallis finanziell unterstützt:

  • Methodik (Ski, SB, NC, TM)
  • Technik (Ski, SB, NC, TM)
  • Instruktorenkurs (Ski, SB, NC, TM)
  • Sicherheit und Rettung (Ski, SB, TM)
  • Touren und Varianten (Ski, SB, TM)
  • Tourismus und Recht (Interdisziplinär)
  • Wahlmodule (Ski, SB, NC, TM)*

*Die finanzielle Unterstützung gilt für das erste Wahlmodul.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Du hast einen Kurs von Swiss Snowsports besucht, der vom Kanton Wallis subventioniert wird.
  • Du hast die Kursgebühren bezahlt. Die Rechnung von Swiss Snowsports lautet auf deinen Namen.
  • Du wohnst im Kanton Wallis. Du musst zum Zeitpunkt des Antrages im Wallis ansässig sein und eine Wohnsitzbescheinigung vorweisen, welcher nicht älter als 3 Monate ist.
  • Du hast den Antrag termingerecht eingereicht. Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Kurse, welche während der vergangenen Kursaison stattgefunden haben, wurde bis zum 30. Mai eingereicht. Du erhältst dann die Subventionsbeiträge für die vergangene sowie die zwei nachfolgenden Saisons automatisch ausbezahlt.

Wie wird ein Antragsgesuch eingereicht?

  • Du reichst bis zum 30. Mai eine Wohnsitzbestätigung und das Antragsformular an Swiss Snowsports ein. Die akzeptierte Wohnsitzbestätigung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist, muss wenn nötig, vom Antragsteller eine neue Wohnsitzbestätigung bei SSSA eingereicht werden.
  • Du erhältst die finanzielle Unterstützung des Kanton Wallis von Swiss Snowsports. Swiss Snowsports prüft deine Angaben und eingereichten Dokumente. Entsprechen sie den Voraussetzungen, zahlt SSSA dir die Subventionsbeiträge aus.
  • AntragsformularAusfüllen, handschriftlich unterschreiben und per Post (Original) oder E-Mail (Scan oder Foto) an education@snowsports.ch zusenden.

FAQ

Habe ich Anspruch auf die finanzielle Unterstützung des Kanton Wallis?

Falls alle nachfolgenden Richtlinien erfüllt werden hast du Anspruch auf die finanzielle Unterstützung des Kanton Wallis:

  • Du hast einen Kurs von Swiss Snowsports besucht, der vom Kanton Wallis subventioniert wird.
  • Du hast die Kursgebühren bezahlt. Die Rechnung von Swiss Snowsports lautet auf deinen Namen.
  • Du wohnst im Kanton Wallis. Du musst zum Zeitpunkt des Antrages im Wallis ansässig sein und eine Wohnsitzbescheinigung vorweisen, welcher nicht älter als 3 Monate ist.
  • Du hast den Antrag termingerecht eingereicht. Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Kurse, welche während der verganen Kursaison stattgefunden haben, wurde bis zum 30. Mai eingereicht

Mit welcher Unterstützung kann ich rechnen?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erstattet der Kanton Wallis 25% der Kurskosten zurück. Ausgenommen von den Subventionen ist die Unterkunft, Lehrmittel und Abonnemente. Die Kurse (ZA und Kids Instructor) werden nicht finanziell unterstützt.

Zudem können Absolvierende von vorbereitenden Modulen SSSA nach der Berufsprüfung, unabhängig vom Prüfungserfolg, Bundesbeiträge direkt beim Bund beantragen (Subjektorientierte Finanzierung). Die Beiträge setzen sich wie folgt zusammen: 50% der Kurskosten abzüglich der kantonalen Subventionen inkl. Abonnement.

Beispiel:

Kosten Ausbildungsmodule Swiss SnowsportsCHF 2'000.00
- Subventionsbeiträge Kanton Wallis (25%)- CHF 500.00
ZwischentotalCHF 1'500.00
- Subjektorientierte Finanzierung (50%)- CHF 750.00
Effektive KostenCHF 750.00

Wie erhalte ich die finanzielle Unterstützung des Kanton Wallis?

  • Du reichst bis zum 30. Mai eine Wohnsitzbescheinigung, welche nicht älter als 3 Monate ist, und das Antragsformular an Swiss Snowsports ein. Swiss Snowsports prüft deine Angaben und eingereichten Dokumente. Entsprechen sie den Voraussetzungen, zahlt SSSA dir die Subventionsbeiträge aus.
  • Du erhältst die finanzielle Unterstützung für die vergangene sowie die zwei nachfolgenden Saisons des Kanton Wallis von Swiss Snowsports jeweils am Ende der Saison vergütet.

Muss ich jährlich ein Gesuch zur finanziellen Unterstützung einreichen?

Nein. Die eingereichte Wohnsitzbescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Demzufolge erhältst du die Subventionsbeiträge für die aktuelle, sowie die zwei nachfolgenden Saisons automatisch ausbezahlt. Nach Ablauf dieser Frist muss, wenn nötig, vom Gesuchsteller eine neue Wohnsitzbestätigung eingereicht werden. Dies ist eine Bringschuld der Kursteilnehmenden.