Risikoaktivitätengesetz
Seit 2014 ist das "Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten" in Kraft. Dieses regelt unter anderen den bewilligungspflichtigen Schneesportunterricht ausserhalb der gesicherten Pisten und definiert die erlaubten Tätigkeitsfelder der Schneesportlehrer.
Mai 2019: Die RiskV wird den aktuellen Gegebenheiten angepasst und die Neuerungen am 1. Mai in Kraft gesetzt.
Alle Informationen und Kantonale Kontaktstellen zum Thema "Risikoaktivitätenverordnung" findest du auf der Webseite des Bundesamt für Sport (BASPO):
www.baspo.admin.ch/de/aktuell/themen--dossiers-/gesetz-ueber-risikosportarten.html
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