Zulassungsbedingungen

Alter

Im Kursjahr muss das 18. Lebensjahr vollendet sein.

Ausbildung

Level 1 Instructor wurde erfolgreich abgeschlossen.

Modul

Law and Obligation
1 Tage
Infos & Anmeldung

Zum Level 3 Instructor gehört das Modul Law and Obligation, das bereits nach dem erfolgreichen Abschluss des Level 1 Instructor besucht werden kann. In diesem eintägigen Modul werden die rechtlichen Vorgaben und Pflichten einer Schneesportlehrperson vermittelt. Es ist Zulassungsbedingung für die weiteren Module des Level 3 Instructors.   

Rahmenprogramm_Law and Obligation

Nachmeldungen

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Später eingegangene Anmeldungen werden nur noch bei vorhandenen Plätzen zu einem Aufpreis von CHF 150.00 entgegengenommen.

Wiederholungskurse

Kurs nicht bestanden? Statt den gesamten Kurs erneut zu wiederholen, kannst du auch nur die nicht bestandene Prüfung nachholen.

Zu den Wiederholungskurse

Allgemeine Informationen

BFU Snow Safety App
«Snow Safety» ist eine Webapplikation der BFU mit sicherheitsrelevanten Schneesportthemen.

SKUS-Richtlinien
Richtlinien für Skifahrer und Snowboarder

FIS-Regeln
Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder

Finanzielle Unterstützung

Queranerkennungen

Die neue Ausbildungsstruktur ist bis zur Genehmigung durch das SBFI unter Vorbehalt.

Fragen & Kontakt

Das Backoffice Education hilft dir gerne weiter:
Telefon +41 31 810 41 31
education@snowsports.ch