Was ändert sich mit der Ausbildungsrevision konkret?

Allgemeine Änderungen

Mit der Revision der Ausbildung ergeben sich mehrere inhaltliche und strukturelle Neuerungen:

  • Die grundlegende On-Snow-Struktur bleibt bestehen.
  • Die Levelbezeichnungen Basic Education, Aspirant, Instruktor und Snow Pro werden ersetzt durch Level 1 Instructor, Level 2 Instructor, Level 3 Instructor und Level 4 Instructor.
  • Die Risikoaktivitätenbewilligung wird nicht mehr automatisch mit dem Fachausweis erworben, sondern durch das Wahlmodul Backcountry Specialist.
  • Kommunikation und Gästebeziehung erhalten einen grösseren Stellenwert innerhalb der Ausbildung.
  • Die Berufsprüfung wurde umfassend überarbeitet und folgt ab 2026 einer neuen Prüfungsform.

Änderungen bei den Modulen

Übergangsregelungen

Für einige Module gilt eine Übergangsphase, beachte dazu die Übergangsregelungen.

Übergangsregelungen

Fragen zur Ausbildungsrevision

  • Wie werden bisherige Module oder Ausbildungen anerkannt? Gibt es eine automatische Übertragung oder muss ich etwas beantragen?

    Die Module werden automatisch anerkannt. Ab der Saison 2025/26 findest du die neuen Modulbezeichnungen in deinem Ausbildungsnachweis.

  • Was passiert mit bereits abgeschlossenen Modulen?

    Bereits abgeschlossene Module behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. In bestimmten Fällen gelten jedoch Übergangsregelungen, die je nach Modul zu beachten sind.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

    Bei offenen Fragen zur Revision oder deiner individuellen Ausbildungssituation kannst du dich direkt an education@snowsports.ch wenden.

  • Ich habe das Modul Methodik erfolgreich absolviert, wie wird dieses angerechnet?

    Das erfolgreich absolvierte Modul Methodik wird als Level 2 Teaching and Technique 1 angerechnet. Dein nächster Schritt ist das Modul Level 2 Teaching and Technique 2, gefolgt vom Level 2 Assessment.

  • Ich habe das Modul Technik erfolgreich absolviert, wie wird dieses angerechnet?

    Das erfolgreich absolvierte Modul Technik wird als Level 2 Teaching and Technique 1 und Level 2 Assessment angerechnet. Falls du das Modul Methodik noch nicht besucht hast, ist dein nächster Schritt das Modul Level 2 Teaching and Technique 2. Ansonsten hast du das Level 2 abgeschlossen, sofern First Aid und Foreign Language erfüllt sind.

  • Ich habe das Level Instructor abgeschlossen, wird mir das Modul Backcountry Basic Instructor angerechnet?

    Dein bisher erreichtes Level als Instructor bleibt bestehen. Falls du die Ausbildung fortsetzen möchtest, ist als erster Schritt die Absolvierung der Ergänzungsleistungen zum Modul Backcountry Basic Instructor erforderlich. (Siehe Übergangsregelungen Sicherheit+Rettung.

  • Ich habe das Level 3 Instructor abgeschlossen, wird mir das Modul Law and Obligation angerechnet?

    Dein bisher erreichtes Level als Instructor bleibt bestehen. Falls du die Ausbildung fortsetzen möchtest, ist als erster Schritt die Absolvierung des Moduls Law and Obligation.

  • Ich habe das Modul Sicherheit+Rettung bereits absolviert, aber das Modul Varianten+Touren noch nicht. Was bedeutet das für mich?

    Hier greift eine Übergangsregelung (QSK, 30.04.2025):
    Teilnehmende, die das Modul Sicherheit und Rettung bis zum 30.06.2025 erfolgreich absolviert haben, müssen zusätzlich dreieinhalb Tage des Backcountry Basic-Instructor-Moduls besuchen, um dessen vollständige Anerkennung zu erhalten.
    Für die Übergangsphase wird während der Saison 2025/26 ein verkürztes Modul Backcountry-Basic-Instructor angeboten. Dieses richtet sich ausschliesslich an Personen, die das Modul Sicherheit und Rettung bereits abgeschlossen haben. Nach dieser Übergangsphase (ab der Saison 2026/27) muss das gesamte Modul Backcountry Basic Instructor besucht werden.

  • Müssen Teilnehmende des verkürzten Backcountry Basic Instructor Modul vorgängig das Modul Law and Obligation absolvieren?

    Nein, das Modul Law and Obligation ist keine Voraussetzung für das verkürzte Backcountry Basic Instructor Modul.

  • Ich habe das Level Instructor abgeschlossen, wird mir das Modul Backcountry Basic Instructor angerechnet?

    Dein bisher erreichtes Level als Instructor bleibt bestehen. Falls du die Ausbildung fortsetzen möchtest, ist als erster Schritt die Absolvierung der Ergänzungsleistungen zum Modul Backcountry Basic Instructor erforderlich. (Siehe Übergangsregelungen Sicherheit+Rettung.)

  • Ich habe das Modul Sicherheit+Rettung bereits absolviert, aber das Modul Varianten+Touren noch nicht. Was bedeutet das für mich?

    Hier greift eine Übergangsregelung (QSK, 30.04.2025):
    Teilnehmende, die das Modul Sicherheit und Rettung bis zum 30.06.2025 erfolgreich absolviert haben, müssen zusätzlich dreieinhalb Tage des Backcountry Basic-Instructor-Moduls besuchen, um dessen vollständige Anerkennung zu erhalten.
    Für die Übergangsphase wird während der Saison 2025/26 ein verkürztes Modul Backcountry-Basic-Instructor angeboten. Dieses richtet sich ausschliesslich an Personen, die das Modul Sicherheit und Rettung bereits abgeschlossen haben. Nach dieser Übergangsphase (ab der Saison 2026/27) muss das gesamte Modul Backcountry Basic Instructor besucht werden.

  • Ich habe das Modul Varianten+Touren bereits absolviert, aber die Berufsprüfung noch nicht. Was bedeutet das für mich?

    Hier greift eine Übergangsregelung (QSK, 30.04.2025): Alle Teilnehmenden, die das Modul Varianten und Touren (VT) bis zum 30.06.2025 erfolgreich abgeschlossen haben, haben damit ihre Lawinenausbildung abgeschlossen. Sie müssen weder das Modul Backcountry Basic Instructor noch das Modul Backcountry Specialist besuchen.
    Teilnehmende, die das Modul VT bestanden haben, jedoch nicht an der letzten Berufsprüfung nach dem alten System (2025) teilnehmen, müssen als Zulassung zur neuen Berufsprüfung (ab 2026) ein zusätzliches Wahlmodul absolvieren. Die Anerkennung des Backcountry Specialist gilt nicht als Wahlmodul, sondern ausschliesslich für den Bereich der Lawinenausbildung.

  • Ich bin Wiederholer:in Tourismus+Recht, welche Übergangsregelung gilt für mich?

    Hier greift folgende Übergangsregelung (QSK, 30.04.2025): Teilnehmende, die das Modul Tourismus und Recht bis zum 30.06.2025 vollständig besucht, aber nicht erfolgreich bestanden haben, haben die Möglichkeit, das Modul während der Übergangsphase zu wiederholen. Für die Übergangsphase wird während der Saison 2025/26 eine Wiederholungsprüfung Tourismus+Recht angeboten. Diese richtet sich ausschliesslich an Personen, die das Modul Tourismus und Recht absolviert aber nicht bestanden haben. Nach dieser Übergangsphase (ab der Saison 2026/27) müssen die Module Tourism Marketing, Law and Obligation und Nature and Environment vollständig besucht und bestanden werden.

  • Ich habe eine Anerkennung für den Teil Recht des Moduls Tourismus und Recht, bleibt diese bestehen?

    Für diesen Fall gibt es eine Übergangsregelung (QSK, 30.04.2025):
    Teilnehmende, die bis zum 30.06.2025 über eine schriftliche Bestätigung der Anerkennung des Teils Recht verfügen, erhalten die Anerkennung für das Modul Law and Obligation. Die Module Tourism Marketing und Nature and Environment müssen erfolgreich absolviert werden.

  • Ich habe bereits eine Anerkennung für den Teil Tourismus des Tourismus+Recht-Moduls, wird mir diese für die neuen Module anerkannt?

    Hier greift eine Übergangsregelung (QSK, 30.04.2025): Teilnehmende, die bis zum 30.06.2025 über eine schriftliche Bestätigung der Anerkennung des Teils Tourismus verfügen, erhalten die Anerkennung für das Modul Tourism Marketing. Die Module Law and Obligation und Nature and Environment müssen erfolgreich absolviert werden.

Die neue Ausbildungsstruktur ist bis zur Genehmigung durch das SBFI unter Vorbehalt.

Fragen & Kontakt

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Telefon +41 31 810 41 31
education@snowsports.ch