Unsere Ausbildungsmodule

Swiss Snowsports steht für eine zeitgemässe und qualitativ hochwertige Berufsausbildung in den Disziplinen Ski, Snowboard, Nordic und Telemark. Eine breite Palette von über 240 Kursen steht dir zur Auswahl. Bei der Verwirklichung deines Hobbys zum Beruf wünschen wir dir jetzt schon viel Freude und Erfüllung. Wir freuen uns, dich bald an einem unserer Kurse kennenzulernen. Die Ausbildung fängt mit einer unserer Zulassungsausbildungen an.

Abschluss & Voraussetzung

Modul & Dauer

Modul

Dauer

Info

Level 1 Instructor

Level 1 Kids Instructor
5 Tage

Du lernst, Kinderklassen zu unterrichten, und machst dich mit der Swiss Snow League vertraut. Du erfährst, wie sich Kinder in verschiedenen Entwicklungsstufen verhalten und was das für deinen Unterricht bedeutet. Zudem eignest du dir fundiertes Wissen zu gesundheitlichen und sicherheitsrelevanten Aspekten im Kinderunterricht sowie zur passenden Ausrüstung an.

Rahmenprogramm_Ski_Level 1 Kids Instructor
Rahmenprogramm_Snowboard_Level 1 Kids Instructor

Level 1
5 Tage

Die Ausbildung beginnt mit dem Modul Level 1 Instructor, welches die Gewissheit gibt, dass man auf dem richtigen Berufsweg ist. In diesem Modul lernst du, Schneesportangebote für Einsteigende zielgruppengerecht zu planen und durchzuführen, adressatengerecht zu kommunizieren und du beherrschst die technischen Fertigkeiten, um Einsteigende und Fortgeschrittene zu unterrichten.  

 

Rahmenprogramm_Ski_Level 1
Rahmenprogramm_Snowboard_Level 1
Rahmenprogramm_Nordic_Level 1
Rahmenprogramm_Telemark_Level 1

Level 2 Instructor

First Aid
2 Tage

Für die Zulassung zu den Level 2 Instructor Kursen ist ein Nothilfezertifikat erforderlich. Bereits vorhandene Nachweise werden gemäss den aktuellen Vorgaben anerkannt.

Level 2 Teaching and Technique 1
5 Tage

In diesem Modul vertiefst du deine technischen Fähigkeiten und Unterrichtskompetenz mit Fokus auf die Lerngruppe Fortgeschrittene. Du lernst, Schneesportangebote für Einsteigende bis Fortgeschrittene gezielt zu planen und professionell umzusetzen. Dabei steht auch die Kommunikation mit unterschiedlichen Anspruchsgruppen im Zentrum. Die entsprechenden Kompetenzen werden im Verlauf des Moduls kontinuierlich geprüft.  

Rahmenprogramm_Ski_Level 2_T&T1
Rahmenprogramm_Snowboard_Level 2_T&T1
Rahmenprogramm_Nordic_Level 2_T&T1
Rahmenprogramm_Telemark_Level 2_T&T1

Level 2 Teaching and Technique 2
5 Tage

Dieses Modul baut auf dem ersten auf und festigt deine sehr guten technischen Kompetenzen in den relevanten Bewegungsformen auf fortgeschrittenem Niveau. Zudem entwickelst du deine Fähigkeit weiter, den Unterricht noch differenzierter auf individuelle Bedürfnisse abzustimmen und anspruchsvolle Lernprozesse professionell zu begleiten. 

Rahmenprogramm_Ski_Level 2_T&T2_Assessment
Rahmenprogramm_Snowboard_Level 2_T&T2_Assessment
Rahmenprogramm_Nordic_Level 2_T&T2_Assessment
Rahmenprogramm_Telemark_Level 2_T&T2_Assessment

 

Level 2 Assessment
2 Tage

Im Level 2 Assessment werden deine technischen Fähigkeiten geprüft, die du in dem Modul Level 2 Teaching and Technique 2 erworben hast.  

Rahmenprogramm_Ski_Level 2_T&T2_Assessment
Rahmenprogramm_Snowboard_Level 2_T&T2_Assessment
Rahmenprogramm_Nordic_Level 2_T&T2_Assessment
Rahmenprogramm_Telemark_Level 2_T&T2_Assessment

Level 3 Instructor

Law and Obligation
1 Tage

Zum Level 3 Instructor gehört das Modul Law and Obligation, das bereits nach dem erfolgreichen Abschluss des Level 1 Instructor besucht werden kann. In diesem eintägigen Modul werden die rechtlichen Vorgaben und Pflichten einer Schneesportlehrperson vermittelt. Es ist Zulassungsbedingung für die weiteren Module des Level 3 Instructors.   

Rahmenprogramm_Law and Obligation

First Aid Stufe 1 IVR
3 Tage

Als Schneesportlehrperson ist es zentral, in Notfallsituationen rasch und richtig handeln zu können. Deshalb ist für die Zulassung zu Level 3 ein aktueller Nothilfekurs (First Aid IVR) erforderlich. So wird sichergestellt, dass deine Kenntnisse im Bereich Erste Hilfe auf dem neuesten Stand sind.

Backcountry Basic Instructor
6 Tage

Im Modul Backcountry Basic Instructor lernst du, wie du Gruppen sicher im nicht bewilligungspflichtigen Gelände gemäss den Richtlinien der Risikoaktivitätenverordnung führst. Du erhältst eine solide Grundausbildung in Lawinenrettung und lernst, einfache Varianten und Touren kompetent zu planen und durchzuführen. Das Modul kann zeitlich flexibel absolviert werden, wahlweise vor oder nach dem Level 3 Teaching and Technique.  

Rahmenprogramm_Backcountry_Basic Instructor

Practice 1 (P1)
40 Tage

Im ersten Praktikum sammelst du über 40 Tage hinweg wertvolle Erfahrungen im praktischen Schneesportunterricht. Dabei vertiefst du dein methodisch-didaktisches Handeln, lernst verschiedene Zielgruppen kennen und setzt dein Wissen in realen Unterrichtssituationen um. Dieses Praktikum bildet die Grundlage, um deine Rolle als Schneesportlehrperson sicher und professionell auszufüllen. 

Level 3 Teaching and Technique
9 Tage

In diesem Modul lernst du, deine technischen Fähigkeiten und deine Unterrichtskompetenz gezielt weiterzuentwickeln, insbesondere für die Lerngruppe der Könner:innen. Du wirst befähigt, Schneesportangebote für Gäste aller Stufen. von Einsteigenden bis Könner:innen, zielgerichtet zu planen und sicher durchzuführen. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der lösungsorientierten und respektvollen Kommunikation, etwa im Umgang mit Konflikten und unterschiedlichen Anspruchsgruppen.

Rahmenprogramm_Ski_Level 3_T&T_Assessment
Rahmenprogramm_Snowboard_Level 3_T&T_Assessment
Rahmenprogramm_NC_Level 3_T&T_Assessment
Rahmenprogramm_Telemark_Level 3_T&T_Assessment

Level 3 Assessment
5 Tage

Im Level 3 Assessment werden deine methodischen und technischen Fähigkeiten geprüft, die du in dem Modul Level 3 Teaching and Technique erworben hast. Das Modul bildet einen Meilenstein deiner Ausbildung zur Schneesportlehrperson mit eidg. Fachausweis. Gemeinsam mit dem Abschluss des Moduls Backcountry Basic erreichst du damit den vollständigen Abschluss zum Level 3 Instructor.

Rahmenprogramm_Ski_Level 3_T&T_Assessment
Rahmenprogramm_Snowboard_Level 3_T&T_Assessment
Rahmenprogramm_NC_Level 3_T&T_Assessment
Rahmenprogramm_Telemark_Level 3_T&T_Assessment

Level 4 Instructor

Wahlmodule
5 Tage
Tourism Marketing
2 Tage

In diesem Modul lernst du, wie du aktiv zur professionellen Vermarktung und Weiterentwicklung von Schneesportangeboten beiträgst. Dies umfasst die Zusammenarbeit im Team, den direkten Gästekontakt sowie das touristische Umfeld deiner Skischule oder Destination. Du stärkst deine Fähigkeiten in der Kund:innenbindung, entwickelst überzeugende Verkaufsargumente und unterstützt die Umsetzung von Marketingmassnahmen vor Ort. 

Rahmenprogramm_Tourism Marketing

Nature and Environment
1 Tage

In diesem Modul lernst du, wie du deine Gäste für die lokale Natur, Umwelt und Kultur sensibilisierst und gleichzeitig dein eigenes Wissen über diese Themen vertiefst. Du setzt dich mit ökologischen Zusammenhängen auseinander, reflektierst deine Rolle als Schneesportlehrperson im alpinen Raum und entwickelst ein Bewusstsein für nachhaltiges Handeln. 

Rahmenprogramm_Nature and Environment

Practice 2 (P2)
40 Tage

Das zweite Praktikum findet in einer anerkannten kommerziellen Schneesportschule statt und dauert ebenfalls 40 Tage. Hier lernst du die Abläufe und Anforderungen eines professionellen Kursbetriebs kennen, von der Organisation über den Kundenkontakt bis hin zur Zusammenarbeit im Team. Du gewinnst Einblicke in die unternehmerische Praxis und entwickelst ein Gespür für die Qualitätssicherung im Schneesportunterricht. 

Eidgenössische Berufsprüfung (BP)
1 Tage

Schneesportlehrer oder Schneesportlehrerin mit eidg. FA – ein staatlich anerkannter Beruf

Ausbildungsrevision 2025

Mit der Ausbildungsrevision wurde die Ausbildung zur Schneesportlehrperson mit eidg. Fachausweis umfassend modernisiert. Neue Levels, angepasste Modulstrukturen und aktualisierte Inhalte sorgen für eine zukunftsorientierte, praxisnahe Ausbildung.

Im FAQ findest du Antworten auf häufige Fragen zur Übergangsphase, zur Anerkennung bisheriger Ausbildungen und zur neuen Struktur.

Mehr Informationen zur Ausbildungsrevision: Erklärung Ausbildungsrevision 2025

 

Fragen zur Ausbildungsrevision

  • Wie werden bisherige Module oder Ausbildungen anerkannt? Gibt es eine automatische Übertragung oder muss ich etwas beantragen?

    Die Module werden automatisch anerkannt. Ab der Saison 2025/26 findest du die neuen Modulbezeichnungen in deinem Ausbildungsnachweis.

  • Was passiert mit bereits abgeschlossenen Modulen?

    Bereits abgeschlossene Module behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. In bestimmten Fällen gelten jedoch Übergangsregelungen, die je nach Modul zu beachten sind.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

    Bei offenen Fragen zur Revision oder deiner individuellen Ausbildungssituation kannst du dich direkt an education@snowsports.ch wenden.

  • Ich habe das Modul Methodik erfolgreich absolviert, wie wird dieses angerechnet?

    Das erfolgreich absolvierte Modul Methodik wird als Level 2 Teaching and Technique 1 angerechnet. Dein nächster Schritt ist das Modul Level 2 Teaching and Technique 2, gefolgt vom Level 2 Assessment.

  • Ich habe das Modul Technik erfolgreich absolviert, wie wird dieses angerechnet?

    Das erfolgreich absolvierte Modul Technik wird als Level 2 Teaching and Technique 1 und Level 2 Assessment angerechnet. Falls du das Modul Methodik noch nicht besucht hast, ist dein nächster Schritt das Modul Level 2 Teaching and Technique 1. Ansonsten hast du das Level 2 abgeschlossen, sofern First Aid und Foreign Language erfüllt sind.

  • Ich habe das Level Instructor abgeschlossen, wird mir das Modul Backcountry Basic Instructor angerechnet?

    Dein bisher erreichtes Level als Instructor bleibt bestehen. Falls du die Ausbildung fortsetzen möchtest, ist als erster Schritt die Absolvierung der Ergänzungsleistungen zum Modul Backcountry Basic Instructor erforderlich. (Siehe Übergangsregelungen Sicherheit+Rettung)

  • Ich habe das Level 3 Instructor abgeschlossen, wird mir das Modul Law and Obligation angerechnet?

    Dein bisher erreichtes Level als Instructor bleibt bestehen. Falls du die Ausbildung fortsetzen möchtest, ist als erster Schritt die Absolvierung des Moduls Law and Obligation .

  • Ich habe das Modul Sicherheit+Rettung bereits absolviert, aber das Modul Varianten+Touren noch nicht. Was bedeutet das für mich?

    Hier greift eine Übergangsregelung (QSK, 30.04.2025):
    Teilnehmende, die das Modul Sicherheit und Rettung bis zum 30.06.2025 erfolgreich absolviert haben, müssen zusätzlich dreieinhalb Tage des Backcountry Basic-Instructor-Moduls besuchen, um dessen vollständige Anerkennung zu erhalten.
    Für die Übergangsphase wird während der Saison 2025/26 ein verkürztes Modul Backcountry-Basic-Instructor angeboten. Dieses richtet sich ausschliesslich an Personen, die das Modul Sicherheit und Rettung bereits abgeschlossen haben. Nach dieser Übergangsphase (ab der Saison 2026/27) muss das gesamte Modul Backcountry Basic Instructor besucht werden.

  • Müssen Teilnehmende des verkürzten Backcountry Basic Instructor Modul vorgängig das Modul Law and Obligation absolvieren?

    Nein, das Modul Law and Obligation ist keine Voraussetzung für das verkürzte Backcountry Basic Instructor Modul.

  • Ich habe das Level Instructor abgeschlossen, wird mir das Modul Backcountry Basic Instructor angerechnet?

    Dein bisher erreichtes Level als Instructor bleibt bestehen. Falls du die Ausbildung fortsetzen möchtest, ist als erster Schritt die Absolvierung der Ergänzungsleistungen zum Modul Backcountry Basic Instructor erforderlich. (Siehe Übergangsregelungen Sicherheit+Rettung.

  • Ich habe das Modul Sicherheit+Rettung bereits absolviert, aber das Modul Varianten+Touren noch nicht. Was bedeutet das für mich?

    Hier greift eine Übergangsregelung (QSK, 30.04.2025):
    Teilnehmende, die das Modul Sicherheit und Rettung bis zum 30.06.2025 erfolgreich absolviert haben, müssen zusätzlich dreieinhalb Tage des Backcountry Basic-Instructor-Moduls besuchen, um dessen vollständige Anerkennung zu erhalten.
    Für die Übergangsphase wird während der Saison 2025/26 ein verkürztes Modul Backcountry-Basic-Instructor angeboten. Dieses richtet sich ausschliesslich an Personen, die das Modul Sicherheit und Rettung bereits abgeschlossen haben. Nach dieser Übergangsphase (ab der Saison 2026/27) muss das gesamte Modul Backcountry Basic Instructor besucht werden.

  • Ich habe das Modul Varianten+Touren bereits absolviert, aber die Berufsprüfung noch nicht. Was bedeutet das für mich?

    Hier greift eine Übergangsregelung (QSK, 30.04.2025): Alle Teilnehmenden, die das Modul Varianten und Touren (VT) bis zum 30.06.2025 erfolgreich abgeschlossen haben, haben damit ihre Lawinenausbildung abgeschlossen. Sie müssen weder das Modul Backcountry Basic Instructor noch das Modul Backcountry Specialist besuchen.
    Teilnehmende, die das Modul VT bestanden haben, jedoch nicht an der letzten Berufsprüfung nach dem alten System (2025) teilnehmen, müssen als Zulassung zur neuen Berufsprüfung (ab 2026) ein zusätzliches Wahlmodul absolvieren. Die Anerkennung des Backcountry Specialist gilt nicht als Wahlmodul, sondern ausschliesslich für den Bereich der Lawinenausbildung.

  • Ich bin Wiederholer:in Tourismus+Recht, welche Übergangsregelung gilt für mich?

    Hier greift folgende Übergangsregelung (QSK, 30.04.2025): Teilnehmende, die das Modul Tourismus und Recht bis zum 30.06.2025 vollständig besucht, aber nicht erfolgreich bestanden haben, haben die Möglichkeit, das Modul während der Übergangsphase zu wiederholen. Für die Übergangsphase wird während der Saison 2025/26 eine Wiederholungsprüfung Tourismus+Recht angeboten. Diese richtet sich ausschliesslich an Personen, die das Modul Tourismus und Recht absolviert aber nicht bestanden haben. Nach dieser Übergangsphase (ab der Saison 2026/27) müssen die Module Tourism Marketing, Law and Obligation und Nature and Environment vollständig besucht und bestanden werden.

  • Ich habe eine Anerkennung für den Teil Recht des Moduls Tourismus und Recht, bleibt diese bestehen?

    Für diesen Fall gibt es eine Übergangsregelung (QSK, 30.04.2025):
    Teilnehmende, die bis zum 30.06.2025 über eine schriftliche Bestätigung der Anerkennung des Teils Recht verfügen, erhalten die Anerkennung für das Modul Law and Obligation. Die Module Tourism Marketing und Nature and Environment müssen erfolgreich absolviert werden.

  • Ich habe bereits eine Anerkennung für den Teil Tourismus des Tourismus+Recht-Moduls, wird mir diese für die neuen Module anerkannt?

    Hier greift eine Übergangsregelung (QSK, 30.04.2025) [verlinken]: Teilnehmende, die bis zum 30.06.2025 über eine schriftliche Bestätigung der Anerkennung des Teils Tourismus verfügen, erhalten die Anerkennung für das Modul Tourism Marketing. Die Module Law and Obligation und Nature and Environment müssen erfolgreich absolviert werden.

Unterlagen & Kontakt

Unterlagen

Übergangsregelungen

 

Die neue Ausbildungsstruktur ist bis zur Genehmigung durch das SBFI unter Vorbehalt.

Kontakt

Das Backoffice Education hilft dir gerne weiter:
Telefon +41 31 810 41 31
education@snowsports.ch